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Informationen zum KMS

 Mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes im Dezember 2016 wurden die Bescheide für Anschlussbeiträge der Altanschließer, die in Widerspruch gegangen sind, für gesetzwidrig erklärt und die erhobenen Beiträge müssen zurückgezahlt werden ! Alle übrigen erlassen Bescheide haben Bestand(auch wenn sie in gutem Glauben bezahlt haben) und dürfen laut Rechtssprechung nicht aufgehoben werden. Einher mit dieser Regelung heist es folgerichtig, dass diese Rückerstattung diese Nutzer mit höheren Verbrauchsgebühren belastet werden müssen, denn Investitionen an neuen Anlagen im Verbrauchsgebiet müssen so durch die Verbrauchsgebühren mit finanziert werden. So kommt es, dass innerhalb einen Strassenverlaufes nebeneinander liegende Grundstücke unterschiedliche Gebühren haben und diese verstehen die wenigsten. Für Mieter kann es bedeuten der Vermieter hat seinen Beitrag zurück erhalten und der Mieter muß nun die erhöhten Verbrauchergebühren zahlen. In einem Einzellhaushalt kann dadurch schon mal innerhalh eines Jahres eine Mehrbelastung je nach Verbrauch von 50 bis 100 € zustande kommen. Es trifft also in erster Linie wiedereinmal die Schwachen unter den Schwachen. Den KMS trifft an dieser Miseree die geringste Schuld er hat die Gesetze einzuhalten.                                                                             H.Rex