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Pressemitteilung

Absurdes Urteil

Zum jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig, wonach die Beobachtung der LINKEN durch den Verfassungsschutz weiterhin erlaubt ist, erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende Stefan Ludwig:

"Wir sind empört über das Urteil, wonach DIE LINKE weiter vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf.

DIE LINKE ist in 13 von 16 Landtagen vertreten, hat mittlerweile rund 300 parlamentarische Abgeordnete bundesweit. Sie regiert in Berlin und Brandenburg und stützt eine rot-grüne Minderheitsregierung in NRW. Fast 5 Millionen Menschen haben sie 2009 in den Bundestag gewählt. Das alles wäre nicht möglich, wenn einzelne Gruppierungen die Linie der Partei bestimmen könnten.

Der Brandenburger Landesverband ist zudem sogar verfassungsgebende Partei gewesen. Deshalb ist es gut und richtig, dass DIE LINKE hierzulande nie durch den Verfassungsschutz beobachtet wurde.

DIE LINKE gehört längst zum parlamentarischen Alltag in Deutschland. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist daher absurd."