Zum „Haus-Fall“ in Rangsdorf: Land muss Schadenersatzforderungen unkompliziert anerkennen und begleichen!
Der Fall der Familie aus Rangsdorf schlägt auch medial hohe Wellen.
Jetzt hat das Oberlandesgericht Brandenburg die Familie dazu verurteilt, für das Haus, das sie selbst gebaut hat, dem früheren Grundstückseigentümer anzugeben, welchen finanziellen Nutzen sie aus der Immobilie gezogen haben. Außerdem soll die Familie voraussichtlich Haus und Grundstück herausgeben.
Die Fraktion DIE LINKE. im Landtag Brandenburg fordert die Landesregierung auf, die Schadenersatzforderungen der betroffenen Familie unkompliziert anzuerkennen und zu begleichen.
Der Rechtsstaat darf es hier nicht auf einen langwierigen Staatshaftungsprozess ankommen lassen. Wenn Recht und Gerechtigkeit in einem seltenen Einzelfall wie diesem offensichtlich auseinanderfallen und Ursache dafür der Rechtsstaat selbst ist, dann muss das Land auch dafür geradestehen. Sich auf formaljuristische Begründungen zurückziehen und die Menschen mit diesem Vertrauensverlust allein lassen, genügt nicht.
Wir haben deshalb das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses gesetzt und fordern eine genaue Berichterstattung zum Umgang mit den Schadenersatzforderungen der Familie.
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