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Kerstin Weinert
Hartmut Rex

Hartmut Rex, Mitglied der Gemeindevertretung Rangsdorf

Aktuelles aus dem Gemeindeparlament Rangsdorf

Auf der Grundlage der kommunalen Haushaltsordnung des Landes Brandenburg hat die Gemeinde Rangsdorf am 5. Januar einen Haushalt auf der Basis vorliegender Landeszuweisungen und Erkenntnissen des abgelaufenen Haushaltsjahres beschlossen.

Erstaunlicherweise haben wir eine geringfügige Erhöhung der Einnahmen aus Einkommensteuern, Landeszuweisungen, Gewerbe- und Grundsteuern zu verzeichnen und so die Auswirkungen des »Pandemiejahres 2020« noch nicht zu spüren bekommen.

Berücksichtigt wurde auch die Zusage des Landes, Ausfälle für Straßenausbaubeiträge der Vorjahre zu kompensieren. Ein verabschiedeter Kreishaushalt lag noch nicht vor, sodass unser Bürgermeister den Umlageschlüssel der Kreisumlage um zwei Prozentpunkte reduzierte - in der ungefähren Höhe des zu erwartenden »Kreisentwicklungsbudgets«, was kommunalrechtlich nicht zu beanstanden ist, da die Gemeinde für ihren Haushalt zuständig ist.

Bei den Ausgaben erhöhen sich die Personalkosten nicht nur um den Tariflohnindex, sondern auch dadurch, dass wir ab August eine KITA in Trägerschaft der Kommune übernehmen werden. Dazu kommt die dringend notwendige Investition eines Hortes.

Für den notwendigen Straßenausbau einer Hauptzufahrtstraße innerhalb der Ortslage haben wir Fördermittel beantragt. Ein Bescheid ist noch nicht eingegangen, jedoch die erforderliche Co-Finanzierung schon eingestellt.

Innerhalb der Corona-Pandemie-Periode gab es eine Veränderung in der Zusammensetzung unserer Rangsdorfer Gemeindevertretung. Von der Fraktion „Allianz für Rangsdorf“ gab ein gewählter Gemeindevertreter sein Mandat zurück. Sein Nachrücker, übrigens ein Verwaltungsrichter des Landes Brandenburg, nahm dessen Stelle ein und gründete mit einem für die Fraktion „DIE RANGSDORFER“ gewählten Gemeindevertreter eine neue Fraktion. Beide forderten für die neue Fraktion einen Platz in allen Ausschüssen, was legitim ist für die freiwilligen Ausschüsse. Aber für den Hauptausschuss ist die Regelung dazu ist in der Kommunalverfassung nicht eindeutig.

Da die unterschiedlichen Interpretationen der Kommunalverfassung nicht zu bereinigen waren, war ein Rechtsstreit unvermeidbar, hinzu kam noch, dass das Innenministerium sich nicht zuständig fühlte und auf die Kommunalaufsicht verwies; diese wiederum auf den Gesetzgeber verwies und so wird es nun eine Sache des Verwaltungsgerichtes.

Die Stimmung und der Zusammenhalt in der Gemeindevertretung sind in Wallung gekommen, denn in der Zwischenzeit ist dem Vorsitzenden des Hauptausschusses ein Zwangsgeld angedroht worden, weil er zur Sitzung des Hauptausschusses geladen hat. Ein Novum in meiner 30-jährigen Tätigkeit als Gemeindevertreter, denn so etwas habe ich noch nicht mitgemacht. Gestritten wird in der Sache öfter - aber muss aller Zwist vor Gericht gehen?


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